Rhein-Neckar Fußballcenter

Willkommen auf unserer Homepage

                  Hallenordnung

1.      Die Soccerhalle ist schonend und pfleglich zu behandeln.  

         Der Benutzer haftet gegenüber dem Betreiber für alle

         Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten

         und Einrichtungsgegenstände. Schäden sind dem Personal unverzüglich 

         zumelden. 

2.       Für Garderobe und persönliche Wertgegenstände übernehmen

          wir keine Haftung.

3.       Das Rauchen ist im gesamten Hallenbereich nicht gestattet. 

4.       Das Betreten der Courts erfolgt auf eigene Gefahr.

         Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unterstehen der

         Aufsicht Ihres Erziehungsberechtigten oder Trainers.

5.       Zum Spielen auf den Courts sind ausschließlich Hallenschuhe

         oder Multinockenschuhe gestattet ( Keine Stollen- oder  Nockenschuhe!

 

6.      Ball und Leibchen werden kostenlos (gegen Pfand! ) zur    

         Verfügung gestellt.    

7.      Sämtliche Ballspiele dürfen nur innerhalb der Plätze stattfinden. 

8.      Mitgebrachte Getränke oder Essen dürfen nur außerhalb der Plätze  verzehrt                        werden und auch nicht im Gastronomie-/ Bistrobereich

9.      Jeder Gast unterliegt während des Aufenthaltes im Soccer-Center seiner                              privaten Kranken- , Unfall- o. Krankenversicherung     

10.    Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.       

         Zuwiderhandlungen gegen die Hallenordnung können zum Verweis aus der                          Halle führen.  


Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB´s.doc (34.5KB)
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